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Neuerungen im Gesundheitswesen

Das ändert sich 2021 für Krankenversicherte

Auch 2021 gibt es wieder zahlreiche Neuerungen im Gesundheitswesen. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Versicherte. Dazu gehören die Verbesserung der Personalsituation in Krankenhäusern und Pflegeheimen, die finanzielle Entlastung von Betriebsrentnern und der Ausbau der Präventionsleistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Zudem wird die Digitalisierung mit der Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) und weiteren digitalen Angeboten ein großes Stück vorangebracht.

Neue Untergrenzen für Pflegepersonal in Krankenhäusern

Ab 1. Februar 2021 werden weitere Pflegepersonaluntergrenzen eingeführt. Sie gelten für die Fachabteilungen Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Pädiatrie (Kinder- und Jugendmedizin) und pädiatrische Intensivmedizin. Die Untergrenzen sind als maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft festgelegt. So dürfen beispielsweise auf eine Pflegekraft in einer Pädiatrie in der Tagesschicht maximal sechs Patienten kommen. In der Nachtschicht sind es zehn Patienten pro Pflegekraft.

20.000 zusätzliche Hilfskräfte-Stellen in Pflegeheimen

Bundesweit sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Hilfskräfte in der vollstationären Pflege geschaffen werden. Pflegeheimen, die zusätzliche Hilfskräfte beschäftigen, werden die Kosten von der Pflegeversicherung erstattet. Die Gesamtkosten für die zusätzlichen Hilfskräfte werden für 2021 auf ca. 680 Millionen Euro geschätzt. Pflegebedürftige werden mit diesen Kosten nicht belastet.

Einführung elektronische Patientenakte (ePA)

Ab 2021 wird die ePA stufenweise eingeführt. Für deren Nutzung stellt die Krankenkasse den Versicherten auf Antrag eine sicherheitsgeprüfte App zur Verfügung, die sie auf dem Smartphone oder Tablet installieren können. Hier können Versicherte ab 1. Januar 2021 eigene Gesundheitsdaten hinterlegen. Das Hochladen medizinischer Daten wie Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Medikationsplänen durch die behandelnden Ärzte wird zunächst in 200 ausgewählten Arztpraxen getestet und soll ab 1. Juli 2021 flächendeckend möglich sein. Im Laufe des Jahres werden auch Krankenhäuser und Apotheken an die ePA angebunden. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Allein der Versicherte bestimmt, wer Zugriff auf welchen Bereich in seiner Akte erhält. Krankenkassen haben keinen Zugriff.

Entlastung für Betriebsrentner

Ab 2021 erhöht sich der Freibetrag für Betriebsrentner von 159,25 Euro auf 164,50 Euro. Erst ab dieser Höhe werden Beiträge fällig. Rentner mit Betriebsrenten, die nicht mehr als 164,50 Euro betragen, müssen keine Beiträge zahlen. Werden mehrere Betriebsrenten bezogen wird der Freibetrag insgesamt berücksichtigt und nicht für jede einzelne Betriebsrente.

Prävention: Screening auf Hepatitis B und C

Versicherte ab 35 Jahren haben künftig den Anspruch, sich im Rahmen des Gesundheits-Check-up auf Hepatitis B und C untersuchen zu lassen. Mit diesen Untersuchungen sollen unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen der Leber mit dem Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-Virus erkannt werden. Eine unbehandelte chronische Virushepatitis (Leberentzündung) kann gravierende Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs nach sich ziehen.

Die Details und weitere Neuerungen zeigt die Übersicht unter www.vdek.com/politik/was-aendert-sich/gesundheitswesen-2021. Änderungen, die die Corona-Pandemie betreffen, sind nicht aufgeführt, da sie temporär und in ständigem Wandel sind.

zuletzt bearbeitet: 30.12.2020 nach oben

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