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"Pulverabenteuer" in der Diabetes-Diagnostik gefährdet Patientensicherheit

Diabetologen und Apotheker fordern die Kostenübernahme von qualitätsgesicherter Glukose-Fertiglösung

Professor Dr. rer. nat. Lutz Heinemann, Vorsitzender der Kommission 'Labordiagnostik in der Diabetologie der DDG und DGKL'. Der orale Glukosetoleranztest (oGTT) ist von großer Bedeutung für die Diabetes-Diagnostik. Er kommt sowohl in Kliniken, Diabetes-Schwerpunktpraxen als auch in vielen Hausarzt- und gynäkologischen Praxen regelmäßig zum Einsatz. Industriell hergestellte Glukose-Fertiglösungen werden jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr durchgängig erstattet - sie sind ab diesem Jahr auch nicht mehr verfügbar. Praxen und Kliniken müssen die Glukoselösung selbst anmischen, wodurch das Risiko für Ungenauigkeiten und Verunreinigungen steigt. Um Patientinnen und Patienten weiterhin eine optimale diagnostische Sicherheit zu gewährleisten hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) in einem Positionspapier eine standardisierte Rezepturvorschrift nach neuesten Erkenntnissen mit einer definierten Zusammensetzung vorgeschlagen.[1] Um diese schnellstmöglich flächendeckend für die Durchführung des oGTT zur Verfügung stellen zu können, fordert die DDG eine bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen (Kostenträger).

In Deutschland wurden bisher jedes Jahr etwa eine halbe Million Glukose-Fertiglösungen für den oGTT-Belastungstest verkauft. Hinzu kommen schätzungsweise einige hunderttausend Glukoselösungen, die von Apotheken, Praxen oder Kliniken selbst angefertigt werden. "In der Diabetes-Diagnostik besteht ein großer Bedarf an Glukose-Lösungen", berichtet Professor Dr. rer. nat. Lutz Heinemann, Vorsitzender der Kommission "Labordiagnostik in der Diabetologie der DDG & DGKL". Umso wichtiger sei es, dass diese qualitätsgesichert hergestellt werden und zuverlässige Ergebnisse liefern. Davon hängt die Gesundheit von jährlich hunderttausenden Patienten ab. "Besonders wichtig ist eine sichere Durchführung dieses diagnostischen Tests beim Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (GDM), um Mutter und ungeborenes Kind nicht zu gefährden, so Heinemann.

Das letzte Fertigarzneimittel ist inzwischen außer Handel und nur noch begrenzt verfügbar. Daher gilt es, die reibungslose Versorgung mit einer qualitätsgesicherten Glukoselösung sicherzustellen. In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier hat die DDG die Problematik dargelegt und einen Vorschlag für die standardisierte Herstellung einer zuverlässigen Glukose-Lösung durch die Apotheken nach dem Deutschen Arzneimittel-Codex gemacht.[1] "Wir haben damit die Weichen für eine sichere Umstellung von einem industriell hergestellten Glukose-Präparat auf eine gleichwertig manuell herzustellende Lösung gestellt. Es ist jedoch notwendig, diesen Mehraufwand, der in Apotheken und Praxen entsteht, mit einem kostendeckenden Preis zu honorieren", fordert der Mitverfasser des Positionspapiers Manfred Krüger. Er ist Apotheker und Mitglied der Kommission "Apotheker in der Diabetologie" (BAK/DDG).

Die DDG setzt sich daher für eine grundsätzliche Ãœberprüfung der bestehenden Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen hinsichtlich der Erstattung der oGTT-Glukoselösung ein. "Nur so können wir den standardisierten Rezepturvorschlag in der Breite nutzbar machen und vermeiden, dass die Lösungen in Eigenregie hergestellt werden und schlimmstenfalls zu falschen Diagnosen und schweren Zwischenfällen führen", betont Dr. med. Nikolaus Scheper, Vorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND). Denn als pragmatische Alternative werde vielfach Glukosepulver in der Praxis selbst abgewogen und mit Wasser aufgelöst oder eine von der lokalen Apotheke per Rezepturverordnung oder -anforderung hergestellte Glukoselösung eingesetzt. "Die Herstellung in der Praxis ist potenziell mit Qualitätsproblemen behaftet, die wir in früheren Stellungnahmen[2] dargelegt haben", ergänzt Heinemann.

Seit Jahren weist die DDG auf den durch die Selbst-Anmischung erhöhten organisatorischen Aufwand für die Behandelnden und insbesondere auf gesundheitliche Risiken für die Patientinnen und Patienten hin. "Wir brauchen endlich eine standardisierte und bundeseinheitliche Regelung zur Erstattung der Kosten für diese Glukoselösung durch alle Krankenkassen, um die Behandelnden zu entlasten und unseren ärztlichen Versorgungsauftrag auf wissenschaftlich gesicherter Grundlage zu gewährleisten", sind sich die Experten einig.

Zur Hintergrundinformation:

DDG Pressemitteilung vom 13. November 2020: DDG gibt Praxen, Kliniken und Apotheken eine Anleitung für die sichere Verfügbarkeit von oGTT-Glukoselösungen an die Hand - Unnötige Risiken in der Diabetesdiagnostik vermeiden.

DDG Pressemitteilung vom 10. September 2020: Schwangerschaftsdiabetes - dringender Verbesserungsbedarf im Screening-Verfahren - DDG fordert eine Reform der Mutterschaftsrichtlinien und die Kostenerstattung von Blutzuckermessgeräten.

DDG Pressemitteilung vom 29. November 2019: Folgenreicher Sparkurs beim Test auf Schwangerschaftsdiabetes - DDG fordert von Krankenkassen flächendeckende Erstattung der Glukose-Fertiglösungen.

zuletzt bearbeitet: 05.01.2021 nach oben

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