Home > Aktuelles > Diabetes-Nachrichten > Archive > 2007 > 070115b
Welche Insuline die Krankenkassen noch bezahlen
Durch Rabattverträge erhalten viele Typ-2-Diabetiker weiterhin ihre Analoginsuline
Viele Typ-2-Diabetiker erhalten so genannte Analoginsuline weiterhin auf Kassenrezept. Dies berichtet die "Neue Apotheken Illustrierte" in ihrer Ausgabe vom 15. Januar 2007. Der gemeinsame Bundesausschuss hatte am 29. September 2006 zunächst beschlossen, dass Typ-2-Diabetiker diese Insulinart nur noch in Ausnahmefällen erhalten sollten. Durch Rabattverträge zwischen großen Krankenkassen und der Pharmaindustrie lassen sie sich jetzt wieder auf Kassenrezept verordnen, so lange sie nicht mehr kosten als die so genannten Humaninsuline.
Insulin ist Insulin, mag sich der Laie denken. Für den Diabetiker spielt es dagegen eine Rolle, welche Sorte er sich injiziert. Als Normalinsuline bezeichnet man Insulin ohne den Zusatz von Verzögerungssubstanzen. Bei den kurz wirksamen Insulinanaloga handelt es sich um blutzuckersenkende Wirkstoffe, die Forscher den in der Natur vorkommenden Insulinen nachgebaut haben. Generell wirken diese Insulinanaloga kürzer als Humaninsuline.
Es besteht dadurch ein geringeres Risiko, dass sich eine Hypoglykämie entwickelt, also zu niedrige Blutzuckerwerte. Zwischenmahlzeiten, die dies beim Humaninsulin auffangen, können hier entfallen. Zudem lassen sich erhöhte Blutzuckerwerte früher korrigieren als unter Normalinsulin. Diabetiker müssen bei ihnen auch nicht auf einen Spritz-Ess-Abstand achten. Sie können das Insulin sogar direkt nach dem Ende der Mahlzeit injizieren.