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Strafanzeige gegen IQWiG-Chef

Streit zwischen Deutschem Diabetiker Bund und IQWiG spitzt sich zu

Gegen den Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Prof. Peter T. Sawicki, wurde bei der Kölner Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet. Anzeigenerstatter sind der Deutsche Diabetiker Bund (DDB), sein Vorsitzender Manfred Wölfert und der hessische DDB-Landesvorsitzende Prof. Hermann von Lilienfeld-Toal. Laut Anzeige besteht gegen Sawicki der Verdacht der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung, des versuchten Prozessbetruges sowie der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

Ausgangspunkt waren Anhörungen nach IQWiG-Vorberichten zum Nutzen kurzwirksamer Insulin-Analoga für Typ-2-Diabetiker (8. September 2005) und für Typ-1-Diabetiker (16. November 2006). Nach Mitteilung Manfred Wölferts sei er ein halbes Jahr nach der ersten Erörterung von Sawicki selbst informiert worden, dass elektronische Aufzeichnungen gemacht worden seien. Eine heimliche Tonbandaufnahme erfülle jedoch den Straftatbestand der "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes". Sawicki bestreitet, eine solche Aufnahme angefertigt zu haben.

Bei der Anhörung im November 2006 spitzte sich die Situation zu. In Abstimmung mit dem Bundesvorsitzenden wollte der DDB-Vertreter Prof. von Lilienfeld-Toal einer Tonbandaufzeichnung nur zustimmen, wenn ihm ein eigener Mitschnitt der Sitzung erlaubt würde. Dies wurde von Sawicki abgelehnt, und er erklärte, dass diejenigen den Raum verlassen sollten, die mit einer elektronischen Aufzeichnung nicht einverstanden seien; ein Mitschnitt durch die Teilnehmer werde von ihm nicht gestattet. Von Lilienfeld-Toal und andere Beratungsteilnehmer verließen daraufhin den Raum. Das Tonband war offenbar jedoch schon zuvor eingeschaltet worden.

Sawicki nutzte den aus Sicht der Anzeigenerstatter widerrechtlich erlangten Mitschnitt sodann als "Beweisstück" in einem Gerichtsverfahren gegen den DDB, in welchem es um den genauen Wortlaut seiner Äußerungen ging: Eine einstweilige Verfügung gegen den DDB wurde erwirkt - der DDB musste eine zwischenzeitig herausgegebene Pressemeldung umformulieren. Im Rahmen des Prozesses vesicherte Sawicki an Eides Statt, sich nicht so geäußert zu haben, wie dies aber drei der Staatsanwaltschaft benannte Zeugen vor Ort gehört haben - daher der Verdacht der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

Und eine Mitarbeiterin des IQWiG hat eidesstattlich erklärt, dass ihr schriftliches Protokoll "lückenlos" mit der Tonbandaufzeichnung übereinstimme, was bei näherer Betrachtung aufgrund von Auslassungen und Zusammenfassungen in der Transskription nicht zutrifft. Das Tonbandoriginal wollte Sawicki bislang aus angeblich datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen - nun wurde er gerichtlich hierzu angewiesen. Aufgrund der mit der einstweiligen Verfügung verbundenen Prozesskosten besteht für den DDB auch die Gefahr eines Vermögensnachteils. Daher nennt die Strafanzeige auch den Tatbestand des versuchten Prozessbetruges.

Dem DDB gehören 40.000 Mitglieder an. Er ist damit eine der größten Patientenorganisationen in Deutschland.

zuletzt bearbeitet: 26.04.2007 nach oben

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