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100 Tage Gesundheitsreform

Mehr Wettbewerb durch Wahltarife und Rabattverträge

Am Montag wird die Gesundheitsreform 100 Tage alt. Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie der offizielle Name der Reform lautet, erlaubt den Kassen seit 1. April 2007 auf einzelnen Geschäftsfeldern mehr Wettbewerb, beispielsweise durch Wahltarife und erweiterte Möglichkeiten für Arzneimittel-Rabattverträge. Seitdem müssen Apotheken rabattierte Medikamente abgeben, wenn der Arzt auf dem Rezept ein wirkstoffgleiches Präparat zulässt. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat die neuen Spielräume der Reform zügig genutzt.

Die TK hat Rabattverträge mit vier namhaften großen und mittelständischen Generika-Herstellern abgeschlossen, um ihre Versicherten kosteneffizient mit qualitativ hochwertigen Arzneimitteln zu versorgen. Die Patienten, die Rabattarzneimittel erhalten, sparen in der Regel ebenfalls. Denn bei der Auswahl der Firmen hat die TK auch darauf geachtet, dass möglichst viele Arzneimittel zuzahlungsfrei sind. Die Vertragspartner sind AbZ-Pharma GmbH, Aliud Pharma GmbH & Co. KG, betapharm Arzneimittel GmbH und ratiopharm Arzneimittel GmbH.

Die TK hat für die gesamten Sortimente der vier Firmen Rabatte ausgehandelt. Die Sonderkonditionen gelten für mehr als 4.300 Präparate. Die Verträge decken alle wesentlichen Wirkstoffe ab, mit denen ein Großteil der klassischen Volkskrankheiten von Herz-Kreislauf-Leiden bis zu Diabetes und Asthma behandelt werden können. So ist auch sichergestellt, dass die Versicherten möglichst in allen Apotheken mit den verordneten Präparaten versorgt werden und weder Wartezeiten noch Lieferengpässe entstehen. Erste Erfahrungen zeigen, dass auch die Ärzte das Rabattmodell positiv beurteilen, da die Verträge nur wenige Firmen umfassen, nicht einzelne Wirkstoffe einer Vielzahl unterschiedlichster Hersteller. Spezielle Arzt- und Apotheker-Software unterstützt einen reibungslosen Ablauf. Generika sind preisgünstige Arzneimittel mit erprobten, patentfreien Wirkstoffen, die sich therapeutisch über einen langen Zeitraum bewährt haben. Sie werden auch Nachahmerpräparate genannt.

Mit der Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber auch auf breiter Basis Wahltarife ermöglicht. Um ihren Versicherten individuelle Wahlalternativen zu bieten, bietet die TK neben Selbstbehalt- und Beitragsrückzahlungstarifen unter anderem auch Tarife für Chronikerprogramme an. Zudem bietet sie Kostenerstattungstarife an für eine Höhererstattung der ambulanten ärztlichen Leistungen und für eine Erstattung von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie). Das Thema Wahltarife ist für die TK nicht neu. Als erste gesetzliche Kasse hatte sie 2003 einen Selbstbehalt entwickelt und erprobt - mit positivem Gesamtergebnis. Die begleitende wissenschaftliche Studie belegte, dass die Teilnehmer am Modellvorhaben nicht auf notwendige medizinische Leistungen verzichteten, sondern diese gezielter nachfragten. Der Tarif trug sich selbst und hielt Geld im System der solidarischen Krankenversicherung.

Nach Einschätzung der TK konterkariert der vom Gesetzgeber ab 2009 vorgesehene Gesundheitsfonds die wettbewerblichen Ansätze. Damit würden Beiträge faktisch einheitlich festgelegt und Marktmechanismen gebremst.

zuletzt bearbeitet: 08.07.2007 nach oben

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