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AOK: Insulinanaloga für Diabetiker gesichert

Pressemitteilung: AOK-Bundesverband

Rabattverträge der AOK sichern preisgünstige Insulinanaloga

Typ-1-Diabetiker, die bei der AOK versichert sind, werden weiterhin kurzwirksame Insulinanaloga erhalten können. Das gewährleistet die AOK durch ihre 2006 abgeschlossenen Rabattverträge mit Pharmaherstellern. "Damit ist sichergestellt, dass die kurzwirksamen Insulinanaloga für AOK-Versicherte nicht teurer sein werden als Humaninsulin", sagte Sabine Beckmann vom AOK-Bundesverband am Donnerstag (28. Februar).

Anlass ist die jüngste Änderung der Arzneimittel-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Das oberste Selbstverwaltungsorgan von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat am 21. Februar beschlossen, dass künftig kurzwirksame Insulinanaloga nur noch dann von den Krankenkassen bezahlt werden, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin. Hintergrund ist, dass sich in Studien keine Belege für einen Zusatznutzen der Insulinanaloga hatten finden lassen, der den derzeit höheren Preis dieser Präparate im Vergleich zu Humaninsulin rechtfertigt.

In begründeten Ausnahmen, etwa bei allergischen Reaktionen von Patienten auf Humaninsulin, können Insulinanaloga weiterhin verordnet werden. Der Beschluss tritt in Kraft, wenn er nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist. Dafür gibt es eine Frist von zwei Monaten.

Kein Grund zur Verunsicherung

Sobald der Beschluss rechtswirksam sei, werde die laufende Rabattregelung für Typ-2-Diabetiker auf Patienten mit Diabetes Typ 1 ausgedehnt, erläuterte Beckmann vom AOK-Bundesverband. Sie appellierte an Patientenverbände und Selbsthilfegruppen, bereits erfolgte Aufrufe an Diabetiker zu "Hamsterkäufen" zu unterlassen. "Es gibt keinen Grund, Typ-1-Diabetiker zu verunsichern", so Beckmann. "Die AOK gewährleistet, dass die kurzwirksamen Insulinanaloga weiterhin verordnet werden können."

Bereits 2006 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss eine ähnliche Regelung für Typ-2-Diabetiker beschlossen. Danach dürfen kurzwirksame Insulinanaloga nur noch dann zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden, wenn sie nicht teurer als Humaninsulin sind. Die AOK schloss daraufhin mit Herstellern von Insulinanaloga Rabattverträge. Dadurch ist sichergestellt, dass keine Mehrkosten entstehen, wenn AOK-Versicherten Insulinanaloga verordnet werden.

zuletzt bearbeitet: 28.02.2008 nach oben

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