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Ärzte erhalten für Behandlung von Privatpatienten doppelt so hohe Vergütung wie bei gesetzlich Versicherten

Pressemitteilung: Hans-Böckler-Stiftung

Gesundheitsökonomen fordern Angleichung der Vergütung

Ärztinnen und Ärzte erhalten für ihre Leistungen an Privatversicherten im Schnitt mehr als doppelt so viel wie bei Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse. Zu diesem Ergebnis kommen die Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Jürgen Wasem, Prof. Dr. Stefan Greß und Anke Walendzik in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie.

Umgerechnet auf die Gesamtheit aller Versicherten summiert sich die Vergütungsdifferenz auf 3,6 Milliarden Euro im Jahr. Ein massiver Anreiz, Privatpatienten zu bevorzugen, so die Wissenschaftler. Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass eine Angleichung der Vergütungsstruktur eine wesentliche Voraussetzung zur Gleichbehandlung gesetzlich und privat versicherter Patienten ist.

Die Gesundheitsökonomen von der Universität Duisburg-Essen und der Hochschule Fulda ermittelten erstmals genau, wie groß die Vergütungs-Differenz zwischen Privatpatienten und gesetzlich Versicherten bei der ambulanten Behandlung ausfällt. Der Grund für die Differenz liegt in den unterschiedlichen Abrechnungsregelungen für gesetzliche (GKV) und private (PKV) Krankenversicherungen: Bei den Privatpatienten dürfen niedergelassene Mediziner die Sätze der von der Bundesregierung erlassenen Gebührenordnung für Ärzte deutlich überschreiten.

Außerdem sehen die gesetzlichen Regelungen hier keine Mengenbegrenzungen vor: Die Gesamtmenge der abrechenbaren Leistungen ist nicht budgetiert. Bei Kassenversicherten haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dagegen Obergrenzen ausgehandelt. Außerdem müssen sich Kassen und KVen an gesetzlich definierte Budgets halten.

Das Team um Wasem und Greß verwendete für die Berechnung Daten einer großen Krankenkasse. Diese hat im Rahmen eines Programms zur Kostenerstattung die Vergütungssysteme von GKV und PKV vergleichbar gemacht.

Die Unterschiede sind eklatant: Für eine medizinisch im Grundsatz gleiche Leistung erhält ein niedergelassener Arzt von der Privatversicherung durchschnittlich das 2,28-fache der Vergütung, die ihm die gesetzliche Kasse zahlt. Bei Radiologen, Internisten, Kinder- und Hausärzten fällt der Aufschlag sogar noch etwas höher aus, bei Augen- oder Hautärzten etwas geringer. Umgerechnet auf alle Versicherten erhalten die niedergelassenen Mediziner insgesamt für die Behandlung privat versicherter Patienten 3,6 Milliarden Euro mehr, als wenn sie diese Patienten auf der Basis des Vergütungssystems in der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt hätten.

Angesichts der Vergütungsdifferenz findet es der Fuldaer Hochschullehrer Greß "nicht überraschend", wenn Studien zu dem Ergebnis kommen, dass privat versicherte Patienten in der ambulanten Versorgung kürzere Wartezeiten haben als GKV-Versicherte. Schließlich setze das Vergütungssystem "massive Anreize für die bevorzugte Behandlung von Privatpatienten".

Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass eine Angleichung der Vergütungsstruktur eine wesentliche Voraussetzung zur Gleichbehandlung ist. Das gilt etwa für die Niederlande, deren Gesundheitsreformen ein Team um Wasem und Greß intensiv untersucht. Dort wurden die Vergütungen in den beiden Systemen schon Ende der 80er Jahre angeglichen. Außerdem lösten die Niederländer die überkommene Aufteilung des Krankenversicherungsmarktes auf, die - ähnlich wie in Deutschland - systematisch dazu geführt hatte, dass die PKV im Schnitt jüngere und besser verdienende Mitglieder hatte als die gesetzlichen Kassen.

Auch in Deutschland ist nach Analyse der Forscher eine Anpassung der Vergütungssysteme möglich. Ohne weiteres umzusetzen wäre sie aber nicht. Denn die Gesamtsumme, die niedergelassene Mediziner mit der Behandlung von GKV- und PKV-Patienten einnehmen, sollte nach Ansicht von Wasem und Greß bei einer Umstellung stabil bleiben, um "größere betriebswirtschaftliche Erschütterungen" für die Mediziner zu vermeiden. Deshalb würde eine Angleichung die GKV und ihre Versicherten finanziell belasten - mit etwa 3,2 -Milliarden Euro. Das entspricht in etwa 0,34 Beitragssatzpunkten. Die Ausgabenträger der privat krankenversicherten Patienten würden dagegen in gleicher Höhe entlastet. Etwa zwei Drittel des Spareffekts würden auf die privaten Krankenversicherungen entfallen, etwa ein Drittel auf die Bundesländer, die die Beihilfe für die privat versicherten Beamten finanzieren.

Die Wissenschaftler halten eine Angleichung der Vergütung gleichwohl für sinnvoll: "Die Ungleichbehandlung von privat und gesetzlich versicherten Patienten ist ein Anachronismus", sagt Forscher Greß. Um so wichtiger sei es, einen funktionierenden Ausgleichsmechanismus zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu etablieren. So könnte die Belastung der GKV-Versicherten beispielsweise gegenfinanziert werden, indem man die Privatversicherungen in den Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Kassen einbeziehe.

Diese Pressemitteilung wurde über den - idw - versandt.

zuletzt bearbeitet: 16.05.2008 nach oben

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