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Kabinett bringt Entwurf der Beitragssatz-Verordnung auf den Weg

Voraussetzung für Gesundheitsfonds - bundeseinheitliche Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Außerdem hat das Kabinett der Unterrichtung des Deutschen Bundestages über den beabsichtigten Erlass dieser Verordnung zugestimmt.

Der Entwurf enthält die Festlegung der ab dem 1. Januar 2009 geltenden Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er ist damit notwendige Voraussetzung für die Errichtung des Gesundheitsfonds.

Nach dem Entwurf beträgt der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent. Dazu kommt ein Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten, der nur von den Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen ist. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich nicht.

Die in der Koalition insgesamt vereinbarten Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger führen dazu, dass die Lohnnebenkosten stabil bleiben.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärt dazu: "Ein bundeseinheitlicher Beitragssatz ist ein weiterer Schritt, mit dem die Bundesregierung die Gesundheitsreform und eine nachhaltige Gesundheitspolitik umsetzt. Der Gesundheitsfonds sichert die medizinische Spitzenversorgung für gesetzlich Versicherte in Deutschland. Medizinischer Fortschritt, mehr Ältere, mehr Geld für bessere Arbeit im Krankenhaus und für die niedergelassene Ärztinnen und Ärzte - das kostet Geld. Ein für alle gesetzlich Versicherten gleicher Beitragssatz ist fair und einfach. Fair, weil die gesetzlichen Leistungen der Krankenversicherung für alle gleich sind, die Beitragssätze sich heute aber bis zu fünf Prozent unterscheiden. Viele Versicherte zahlen bisher hohe Beiträge, weil ihre Kassen viele ältere und kranke Menschen versichern. Der Fonds gleicht dies aus."

Der Beitragssatz beruht auf den Ergebnissen des beim Bundesversicherungsamt gebildeten Schätzerkreises und ist so ausgestaltet, dass durch die erwarteten Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2009 100 Prozent der erwarteten Ausgaben gedeckt werden.

Die endgültige Beschlussfassung im Bundeskabinett über die Verordnung wird am 29. Oktober 2008 erfolgen.

Weitere Informationen zum Beitragssatz und zum Gesundheitsfonds (z. B. Fragen und Antworten) finden Sie unter: www.bmg.bund.de.

zuletzt bearbeitet: 07.10.2008 nach oben

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